Header5
Logo

Überlegungen zum Welpenkauf

Nachfolgende Kriterien stehen für eine seriöse Zucht, die i. d. R. gesunde und wesensfeste Rassehunde hervorbringt:

1. Zugehörigkeit zu einem FCI/ VDH angeschlossenen Verein

  • Wir züchten im Siberian Husky Club Deutschland e.V. (www.huskyclub.de), dessen Zuchtordnung Grundlage unserer Zuchtvorhaben ist. Nur von der FCI ausgestellte Ahnentafeln garantieren eine Teilnahme des Siberian Husky an reinrassigen Rennen.
  • Der Zuchtverein bestimmt durch die Zuchtzulassungsordnung und Zuchtordnung das Zuchtgeschehen.

2. Erfüllung der Zuchtzulassungskriterien

  • HD- Untersuchung: Nur Hunde mit den Ergebnissen HD A und HD B dürfen uneingeschränkt in die Zucht gelangen (sofern sie die anderen Kriterien erfüllen). Hunde mit einer C-Hüfte (leichte HD) dürfen nur mit Hunden verpaart werden, die das Ergebnis HD A und HD B aufweisen.
  • Augenuntersuchung: Die Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen inkl. Genioskopie bedarf der Fachkunde eines DOK-Augenarztes (Dortmunder Kreis). Erkrankte Hunde werden von der Zucht ausgeschlossen bzw. dürfen nur eingeschränkt eingesetzt werden.
  • Formwertnoten: Jeder Zuchthund muss vor dem Erreichen einer gültigen Zuchtzulassung einem ausgebildeten VDH-Zuchtrichter vorgestellt werden. Dieser prüft die Erfüllung des Rassestandards und das Wesen des Hundes. Hunde mit den Ausstellungsergebnissen „Vorzüglich“ und „Sehr gut“ dürfen uneingeschränkt in die Zucht (sofern sie die anderen Kriterien erfüllen); Hunde, die ein „Gut“ erlangt haben, können nur mit Bescheinigung besonderer Leistungen (SHC- Leistungszertifikat) zur Zucht zugelassen werden.
  • Arbeitsnachweis: Der SHC ist der einzige Verein weltweit, der eine obligatorische Leistungsprüfung an den Schlittenhund als solchen stellt: mindestens 100 km dokumentierte Zugarbeit auf Schnee (Rennen oder organisierte Touren). Hunde, die auf Rennen besondere Leistungen erzielt haben, bekommen auf Antrag das SHC- Leistungszertifikat ausgestellt.
  • --> Dies alles sind nur formale Aspekte zur Überprüfung der „Zuchtfähigkeit“. Wenn es um die Auswahl der Elterntiere und Verpaarungen im Einzelnen geht, ist der Züchter auf sich selbst gestellt und trägt die volle Verantwortung!

3. Der Zuchtzwinger

  • Der Zuchtzwinger muss von einem SHC- Zuchtwart abgenommen werden. Dabei wird v.a. die Einhaltung der Mindesthaltungsordnung des SHC (am Tierschutzgesetz orientiert) überprüft. Ferner gibt der Zuchtwart kynologische Hinweise zum Zuchtgeschehen und bietet dem Neuzüchter seine Unterstützung an.
  • Es wird nicht nur die Wurfstätte begutachtet, sondern auch die Unterbringung der anderen Hunde. Auch dafür gibt es Bestimmungen, die in der Mindesthaltungsordnung nachzulesen sind.
  • Der Welpeninteressent sollte darauf achten, dass die Welpen am Haus geboren und aufgezogen werden, da nur so eine ausreichende Sozialisierung gewährleistet werden kann.

4. Die Wurfabnahme

  • Zwischen der 8. und der 12. Lebenswoche der Welpen findet in der Regel die Wurfabnahme durch einen ausgebildeten Zuchtwart statt. Sie ist ein verbindliches Prozedere.
  • Der Zuchtwart kontrolliert dabei die Aufzuchtbedingungen und das äußere Erscheinungsbild der Welpen.
  • Der Züchter ist aufgefordert, die Wiegetabelle vorzulegen und mindestens drei Entwurmungen anzugeben. Optimal ist eine 14-tägige Entwurmung der Welpen und des Muttertieres mit mindestens zwei verschiedenen Präparaten.
  • Im Folgenden werden die Welpen einzeln kontrolliert. Dabei interessieren den Zuchtwart: Vorhandensein eines Mikrochips zur eindeutigen Identifizierung, ausreichende Grundimmunisierung, Verhalten, Gebiss, Augen, Ohren, Fell, Vorhandensein von Afterkrallen, bei Rüden: Hoden.
  • Auch die Mutterhündin wird bezüglich ihres Verhaltens eingeschätzt. Zudem wird ihr Chip eingelesen und die Ahnentafel kontrolliert. Falls der Vater vor Ort ist, wird auch sein Chip eingelesen.
  • Bei der Wurfabnahme wird zudem die Unterbringung der anderen Hunde überprüft sowie die aktuelle Hundezahl aufgenommen.
  • --> Lassen Sie sich vom Züchter den Zuchtwartbericht vorlegen. Es ist ihr gutes Recht, über den Wurf genauestens aufgeklärt zu sein. Ein guter Züchter hat nichts zu verbergen!